Barrierefreiheit

Barrierefreiheitserklärung

Der Eigentümer der Website hat sich verpflichtet, seine Website in Übereinstimmung mit dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors (im Folgenden: Königliches Dekret 1112/2018 vom 7. September) zugänglich zu machen, durch das die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 umgesetzt wird. Diese Erklärung gilt für diese Website.

Übereinstimmungsstatus

Diese Website ist teilweise konform mit dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September aufgrund der nachstehend genannten Ausnahmen und Nichtkonformitäten.

Nicht zugänglicher Inhalt

Der nachstehende Inhalt ist aus folgenden Gründen nicht zugänglich:

Nichtkonformität mit dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September:

  • Einige Bilder sind nicht beschriftet oder haben eine generische Textalternative [Anforderung Nr. 9.1.1.1 der Norm UNE-EN 301549:2019 Nicht-Text-Inhalt]
  • Einige aufgezeichnete Videos können keine Untertitel enthalten [Anforderung Nr. 9.1.2.2 der Norm UNE-EN 301549:2019 Untertitel (aufgezeichnet)]
  • Einige vorab aufgezeichnete Videos auf der Website verfügen nicht über Audiodeskription oder alternative Mittel [Anforderungen Nr. 9.1.2.5 und 9.1.2.3 der Norm UNE-EN 301549:2019 Audiodeskription oder alternative Mittel (aufgezeichnet)]
  • Auf einigen Seiten sind Informationen, Struktur und Beziehungen nicht durch Software bestimmt oder haben keine Textalternative [Anforderung Nr. 9.1.3.1 der Norm UNE-EN 301549:2019 Informationen und Beziehungen]
  • Auf einigen Seiten wurde Farbe als einziges visuelles Mittel verwendet, um Informationen zu übermitteln, eine Aktion anzuzeigen, eine Antwort zu provozieren oder ein visuelles Element zu unterscheiden [Anforderung Nr. 9.1.4.1 der Norm UNE-EN 301549:2019 Verwendung von Farbe]
  • Auf einigen Seiten können doppelte Attribute und Identifikatoren vorhanden sein [Anforderung Nr. 9.4.1.1 der Norm UNE-EN 301549:2019 Verarbeitung]
  • Auf einigen Seiten folgen Benutzeroberflächenkomponenten wie Formularelemente, Links und durch Skripte generierte Komponenten nicht der empfohlenen Struktur der Barrierefreiheitsrichtlinien [Anforderung Nr. 9.4.1.2 der Norm UNE-EN 301549:2019 Name, Funktion, Wert]
  • In einigen Formularen ist das Eingabefeld, das Informationen über den Benutzer sammelt, nicht identifiziert [Anforderung Nr. 9.1.3.5 der Norm UNE-EN 301549:2019 Identifizierung des Eingabezwecks]
  • Auf einigen Seiten könnte das Kontrastverhältnis von Text oder Bildern nicht mindestens 4,5:1 betragen [Anforderung Nr. 9.1.4.3 der Norm UNE-EN 301549:2019 Mindestkontrast]
  • Auf einigen Seiten könnte der Kontrast von Benutzeroberflächenkomponenten und grafischen Objekten mit den angrenzenden Farben nicht 3:1 erreichen [Anforderung Nr. 9.1.4.11 der Norm UNE-EN 301549:2019 Nicht-Text-Kontrast]
  • Vereinzelt könnte es Fehler in Eingabefeldern/Formularen geben, für die dem Benutzer keine Lösungsvorschläge mitgeteilt werden [Anforderung Nr. 9.3.3.3 der Norm UNE-EN 301549:2019 Vorschläge bei Fehlern]
  • Auf einigen Seiten könnten Statusmeldungen nicht durch Programmierung über Funktionen oder Eigenschaften bestimmt sein [Anforderung Nr. 9.4.1.3 der Norm UNE-EN 301549:2019 Statusmeldungen]

Unverhältnismäßige Belastung

Nicht anwendbar

Inhalt, der nicht in den Anwendungsbereich der geltenden Gesetzgebung fällt

Es könnten Office-Dateien im PDF- oder anderen Formaten vorhanden sein, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht vollständig alle Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.

Bemerkungen und Kontaktdaten

Mitteilungen über Barrierefreiheitsanforderungen (Artikel 10.2.a des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September) können über das Kontaktformular erfolgen, zum Beispiel:

  • Meldung von möglichen Verstößen dieser Website
  • Übermittlung von sonstigen Zugangsproblemen zu Inhalten
  • Formulierung sonstiger Anfragen oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit der Website.

Die Mitteilungen werden von der verantwortlichen Einheit für Barrierefreiheit entgegengenommen und bearbeitet.

Spenden

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