Barrierefreiheitserklärung
Der Eigentümer der Website hat sich verpflichtet, seine Website in Übereinstimmung mit dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors (im Folgenden: Königliches Dekret 1112/2018 vom 7. September) zugänglich zu machen, durch das die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 umgesetzt wird. Diese Erklärung gilt für diese Website.
Übereinstimmungsstatus
Diese Website ist teilweise konform mit dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September aufgrund der nachstehend genannten Ausnahmen und Nichtkonformitäten.
Nicht zugänglicher Inhalt
Der nachstehende Inhalt ist aus folgenden Gründen nicht zugänglich:
Nichtkonformität mit dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September:
Unverhältnismäßige Belastung
Nicht anwendbar
Inhalt, der nicht in den Anwendungsbereich der geltenden Gesetzgebung fällt
Es könnten Office-Dateien im PDF- oder anderen Formaten vorhanden sein, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht vollständig alle Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.
Bemerkungen und Kontaktdaten
Mitteilungen über Barrierefreiheitsanforderungen (Artikel 10.2.a des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September) können über das Kontaktformular erfolgen, zum Beispiel:
Die Mitteilungen werden von der verantwortlichen Einheit für Barrierefreiheit entgegengenommen und bearbeitet.
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